Im Überblick

Info und Downloads

Voraussetzungen für einen Hausanschluss

Möchten Sie einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss* bestellen, ist grundsätzlich der Abschluss eines Glasfaser-Internetvertrages beim Kooperationspartner (Diensteanbieter) in der Vorvermarktungsphase an der angefragten Adresse des gewünschten Anschlusses Voraussetzung. 

Die Details zu den Kooperationen, Konditionen und sonstige Daten entnehmen Sie bitte den Angaben in den jeweiligen  Ausbaugebieten, unserer Preisliste und  den Angaben auf der Website des Kooperationspartners/ Diensteanbieters.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden separat angesprochen und über die Bedingungen und Möglichkeiten informiert. 

Ein Hausanschluss kann nur von der Eigentümerin oder vom Eigentümer beauftragt werden, bzw. von der beauftragten Hausverwaltung. Als interessierter Mieter wenden Sie sich bitte an den Eigentümer. 

 

* Bis zu 30 Metern von der Grundstücksgrenze. 

 

Bitte nutzen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie den Zugang zu unserem Hausanschlussportal, um die Gestattung abzugeben.

Eigentümer Informationen für Häuser mit max. 2 Wohneinheiten

(Ein- und Zweifamilienhäuser)

Bitte schauen Sie direkt unter den Ausbaugebieten nach, um über die Website unseres Kooperationspartners  einen Glasfaser-Internetvertrag  und Hausanschluss zu buchen. Sollte es notwendig sein, können Sie mit dem angefügten Auftrag in Papierform auch einen Hausanschluss bei uns beauftragen bzw. diesen zusammen mit dem Dienstvertrag bei unserem Kooperationspartner abgeben. Ebenso können Sie Ihre Gestattung hier auf unserer Website abgeben.

Eigentümer Informationen für Mehrfamilienhäuser mit mind. 3 Wohneinheiten

Bitte schauen Sie hierbei auch in den Ausbaugebieten nach, um sich über unseren Kooperationspartners zu informieren. Sie werden in der Vermarktungsphase zur Gestattung  von Hausanschlüssen für Mehrfamilienhäuser direkt von einem Team vor Ort angesprochen. Sollte es notwendig sein, können Sie mit dem angefügten Auftrag in Papierform auch einen Hausanschluss bei uns beauftragen bzw. diesen zusammen mit dem Dienstvertrag bei unserem Kooperationspartner abgeben. Ebenso können Sie Ihre Gestattung hier auf unserer Website abgeben.

Informationen Hausverwaltung

Alle nötigen Informationen finden Sie als Hausverwaltung unter Ausbaugebiete. Dort erfahren Sie mehr über den dortigen Vermarktungspartner und weitere Details zum Ausbau. Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäuser werden direkt von einem Team vor Ort angesprochen. Sollte es notwendig sein, können Sie mit dem Auftrag in Papierform auch einen Hausanschluss bei uns beauftragen bzw. diesen zusammen mit dem Dienstvertrag bei unserem Kooperationspartner abgeben. Ebenso können Sie als Hausverwaltung die Gestattung im Auftrag einer Eigentümerin oder eines Eigentümers hier auf unserer Website abgeben.

weitere Dokumente

Mehrwert für Sie als Eigentümerin und Eigentümer

zukunftssicheres Netz bei steigenden Anforderungen

kostenlose Inhouse-Verkabelung (NE4) im MFH, sobald 25% der Wohneinheiten einen Servicevertrag abschliessen

Wertsteigerung der Immobilie

Mehrwert für Sie als Nutzerin und Nutzer

stabil hohe Leistung 

Nutzung mehrerer Geräte, verbunden mit großen Datenmengen problemlos, aufgrund hoher Übertragungsraten

moderate Kosten bei hoher Leistungssteigerung

Checkliste für den Tag der Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Glasfaserhausanschlusses

Checkliste für den Tag der Installation des Glasfaserhausanschlusses

Wie funktioniert der Hausanschluss ?

Endgeräte für Glasfaser

Fragen und Antworten rund um Ihren Glasfaserhausanschluss

Allgemein

 
 

 

 

  

 
Hausanschluss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Ausbaugebiet & Status

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
 
 

Internetdienst
 
 
 
 
 

 

 

 

 

  



 

Mieter &   Vermieter

 

Glasfaser hat viele Vorteile im Vergleich zu anderen Übertragungsmedien. Zum einen ist die Glasfasertechnik weniger störanfällig und bietet eine stabile und konstante Leistung, egal welcher Abstand zwischen dem Netzverteiler und dem Haus besteht und ob der Nachbarn gerade surft oder nicht. Darüber hinaus bietet Glasfaser unbegrenzte Leistungsfähigkeit, da Übertragungsraten  mit Terrabit-Geschwindigkeiten möglich gemacht werden. 

Weiterhin sind Glasfaser-Leitungen kaum störanfällig, können problemlos unterirdisch verlegt werden und sind weniger wartungsintensiv wie Kupferleitungen. In manchen Gebieten werden daher bereits Kupferleitungen zurück gebaut und das Angebot reduziert. 

Netzbetreiber: Ein Netzbetreiber ist das Unternehmen, welches die Glasfasernetze betreibt, um die Verbraucher mit dem schnellen Internet zu versorgen. Die Deutsche Giga Access ist ein Netzbetreiber mit dem Fokus auf „Open Access“. Das bedeutet, dass dieses Netz von jedem interessierten Diensteanbieter genutzt werden kann.

Diensteanbieter: Diensteanbieter oder auch Provider, ist im Bezug auf Internetdienste das Unternehmen, das die Internetprodukt anbietet und die Endkunden mit dem gebuchten Glasfaser-Produkt versorgt. Zu den Internet-Providern gehörten zum Bespiel: 1&1, teranetE.ON Highspeed, Telekom oder Vodafone. Es gibt auch die Situation, dass Netzbetreiber und Diensteanbieter ein und dasselbe Unternehmen sind. Im Ausbau von der Deutschen Giga Access ist dies aber nicht der Fall. Die DGA ist kein Diensteanbieter.

Vermarktungspartner: Für die Ansprache der Bewohner in einem zukünftigen Glasfaser-Ausbaugebiet setzt die Deutsche Giga Access GmbH, aber auch die Diensteanbieter auf die Hilfe von Vermarktungspartnern. Diese unterstützen bei der Ansprache, beim Vertrieb und dem Abschluss von Glasfaser-Hausanschlüssen und Diensteverträgen (Internetvertrag).

 

Generalunternehmer (GU): Ein Generalunternehmer übernimmt bei einem Glasfaser-Ausbauprojekt die Hauptaufgabe und damit die Hauptverantwortung für die auszuführenden Arbeiten im Tiefbau.
Generalunternehmen, die von der Deutschen Giga Access eingesetzt werden, gehören oftmals, wie auch die DGA, zum Portfolio der Deutschen Beteiligung AG. Der Tiefbau ist momentan eine der Ressourcen, die für den Glasfaserausbau, eher gegrenzt zur Verfügung steht. Die enge Verbundenheit mit den GU, lässt es zu, dass die Ressourcenplanung und Verfügbarkeit für die DGA Projekte oftmals vorrangig bedient werden können.  

NE4 steht für die vierte Netzebene. Hiermit ist der Teil des Glasfasernetzes gemeint, der innerhalb Ihres Grundstücks/ Gebäudes errichtet wird. 

Die Verkabelung im Haus  (Netzebene 4) wird Ihnen auf dieser Seite unter Installationsmöglichkeiten erläutert.

Haben Sie nach Einreichung eine Bestätigung über die eingereichten Unterlagen erhalten, liegt uns Ihre GEE vor. Bitte prüfen Sie gegebenenfalls Ihre eingegangenen Emails.

Viele Informationen finden Sie bereits auf unserer Seite bzw. auf den Seiten des Kooperationspartners, der in der Region die Dienste (Internet & Telefonie) anbieten.

Unterstützt werden die direkten Ansprachen durch Informationsveranstaltungen. Die Daten lassen sich in unseren Ausbaugebieten nachlesen. 

Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten gibt es eine direkte Ansprache mit entsprechenden Ansprechpartner. Hier gilt es neben dem Anschluss des Hauses ans Netz auch die Inhouse-Verkabelung zu besprechen. Dieses komplexe Thema wird daher in direkten Gesprächen verdeutlicht.

Ein Hausanschluss (HA) für eine Immobilie kann nur von ihrer Eigentümerin/ ihrem Eigentümer beauftragt werden. Sollte die Eigentümerin oder der Eigentümer mit einer Hausverwaltung zusammenarbeiten, so kann dies auch die Hausverwaltung mit entsprechender Vollmacht beauftragen. 
In einer Eigentümergemeinschaft sollte eine Vertreterin oder ein Vertreter den Hauanschluss mit entsprechender Vollmacht beauftragen.

Mieterinnen  und Mieter können keinen Hausanschluss und die damit verbundene Gestattungsvereinbarung abgeben. Mieterinnen und Mieter sollten sich daher immer mit Ihrer Vermieterin oder ihrem Vermieter bzw. Hauseigentümerin oder Hauseigentümer in Verbindung setzen, um diese über den Ausbau in der Region zu informieren und für eine Anbindung an das Netz zu begeistern.

Das ist möglich, wenngleich mit Kosten verbunden. Ein Hausanschluss (HA) ohne die Buchung eines Internet-Produktes führt zudem nicht garantiert zu einem Ausbau. 

Nein. Die Möglichkeiten der Verlegung zwischen Straße und Hausanschlussraum (Anschluss Strom, Gas, Wasser, Telekom)  werden geprüft. Soweit technisch möglich, kann auf die Wünsche des Eigentümers eingegangen werden. Eventuelle Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zur Herstellung des Glasfaser-Anschlusses findet sich ebenfalls hier auf dieser Seite.

Hier wird außerdem zwischen Ein- und Zweifamilienhausanschluss und einem Anschluss eines Mehrfamilienhauses (ab 3 WE) unterschieden. 
Vorweg kann aber bereits gesagt werden: Es wird der effizienteste Weg ins Haus zusammen mit dem Eigentümer besprochen.
Inhouse-Installationen werden nur nach Beauftragung und bei MFH bei einer bestimmten Quote (25% der Bewohner müssen ein Vertrag mit dem Diensteanbieter abgeschlossen haben) vorgenommen.

Bitte beachten  Sie die Videos auf unserer Website, welche die Verlegung im Detail erläutern: https://deutsche-giga-access.de/netzausbau/installationsmoeglichkeiten/ 

„Wie funktioniert der Hausanschluss“ und „Endgeräte für Glasfaser“. 

Hausanschlüsse in geschlossener Bauweise (Bohren/Pressen) ist nicht in allen Fällen möglich, dies ist abhängig vor allem von der Bodenbeschaffenheit und von Fremdleitungen. 

Die notwendige Hardware innerhalb des Hausanschlusses wird von uns bereitgestellt und umfasst: Glasfaser-Abschlusspunkt (GfAP), Glasfaser-Teilnehmerdose (GF-TA) und Medienkonverter (ONT) im Bereich der Hauseinführung. Bitte beachten Sie hierzu unsere Leistungsbeschreibung auf dieser Seite.

Die Installation des Internet-Router (CPE), z.B. Fritz!Box, muss grundsätzlich selbstständig bzw. von Ihrem Monteur vorgenommen werden. Bei Bedarf können Sie aber bei der DGA eine Inhouse –Verkabelung beauftragen. Bitte beachten Sie hierzu unsere Leistungsbeschreibung.

Bitte dauerhaft aktiven Stromanschluss bereitstellen, möglichst nah an der Hauseinführung.
Die Verbindung zwischen ONT und Router (CPE) muss hergestellt werden (2m Kabel liegt dem Router i.d.R. bei).

Pro Gebäude gibt es nur einen HA, die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt die Anzahl der Fasern. Bei mehreren Gebäuden auf dem Grundstück kann es mehrere HA geben (vorausgesetzt es gibt einen separaten Servicevertrag). Weiterhin gibt es einen weiteren HA nur gegen Aufpreis.  

Der Hausanschluss geht normalerweise durch die Hauseinführung. Hier kommt es aber auch immer auf die Gegebenheiten vor Ort an (Lage des Büros). Verkabelungen im Haus müssen selbständig durchgeführt werden, es sei denn, Sie buchen eine zusätzliche Inhouse-Verkabelung bei der DGA/ DGW.

Das von uns beauftragte Unternehmen meldet sich vor den Arbeiten bei Ihnen, nachfolgend meldet sich das Montage-Team für die Installation der Glasfaser und die Messung. 

Vor dem Bau des Hausanschlusses findet eine Hausbegehung mit dem Tiefbauer statt. Wenn der Bagger in der Straße zu sehen ist, findet sie i.d.R. innerhalb der nächsten 14 Tage statt. Genaue Absprachen können mit dem Tiefbauer vor Ort vorgenommen werden. 

Es können keine festen Termine im Vorfeld vereinbart werden. Eine Absprache mit dem Tiefbauer vor Ort ist immer möglich.

Sie finden Angaben zu den Terminen unter der Rubrik: Ausbaugebiete und auf der jeweiligen Seite des Kooperationspartners. Angaben zu einzelnen Straßenzügen und Aktivierungen der Anschlüsse können wir noch nicht leisten. Sie werden entsprechend frühzeitig von dem Kooperationspartner (Internet-Provider/ Diensteanbieter) informiert. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Kundennummer entsprechend an den Service des Diensteanbieters.

Momentan können Sie auf der Website unter Ausbaugebiete einen groben Projektfortschritt verfolgen,  zukünftig wird dort zusätzlich eine aktuelle Karte zum Baustatus ihres Anschlusses einsehbar sein.

Momentan können Sie auf der Website unter Ausbaugebiete einen groben Projektfortschritt verfolgen, zukünftig wird dort zusätzlich eine aktuelle Karte zum Baustatus ihres Anschlusses einsehbar sein.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Anschluss kostenpflichtig ist.

Eine Möglichkeit ist, dass die Vorvermarktungsphase vorbei ist. In dieser Phase (festgelegter Vermarktungszeitraum) ist der Hausanschluss kostenfrei. In der Bauvermarktung gibt es keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Hausanschluss.

Eine andere Möglichkeit, warum der Hausanschluss kostenpflichtig sein kann, ist die Distanz zwischen der Grundstücksgrenze und Ihrem Hausanschluss. Hier spricht man in diesem Fall von der Berechnung der Mehrmeter. Dabei ist nicht allein die Länge von der Grundstücksgrenze und dem Gebäude entscheidend. Die Kosten für die Mehrmeter werden in einem individuellen Kostenvoranschlag mitgeteilt und sind nicht zu verwechseln mit den Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss. Bitte informieren Sie sich zu den Ausbauphasen in Ihrem Wohnort auf: Ausbaugebiete

Momentan können Sie auf der Website unter Ausbaugebiete einen groben Projektfortschritt verfolgen, zukünftig wird dort zusätzlich eine aktuelle Karte zum Baustatus ihres Anschlusses einsehbar sein. Der Inbetriebnahmetermin ist bei ihrem Service-Provider zu erfragen.

Voraussetzung für einen Anschluss: ihr Grundstück liegt im Ausbaugebiet (eigenwirtschaftlicher Ausbau), es wurde ein Servicevertrag geschlossen und die GEE wurde unterzeichnet. Liegen diese Voraussetzungen vor und bei Ihnen wurde trotzdem nicht gebaut, kontaktieren Sie uns bitte unter anschluss@dga-gmbh.net

Hier können wir keine pauschale Antwort geben, Ihr Anliegen muss im Einzelfall geprüft werden. Bitte prüfen Sie dennoch, ob Sie die notwendigen Unterlagen bei unserem Kooperationspartner vor Ort unterschrieben und vollständig eingereicht haben und eine Bestätigung erhalten. Falls Sie keine Bestätigung erhalten haben, gehen Sie den Bestellprozess bitte noch einmal durch oder kontaktieren uns gegebenenfalls unter anschluss@dga-gmbh.net

Bitte gehen Sie zur Prüfung auf das Hausanschlussportal: Gestattung

Schäden im öffentlichen Grund sollen grundsätzlich zunächst der Kommune gemeldet werden. Der Grund für die Schäden muss geklärt werden und wer der tatsächliche Verursacher ist. Hinweis: beim Bau gibt es immer auch eine Fotodokumentation.

Falls Ihre Adresse nicht auffindbar ist, kann das folgenden Grund haben:

  1. Es handelt sich um einen Neubau, der bisher nicht in der Adresskulisse berücksichtig worden ist. Prüfen Sie, ob die Nachbarn nebenan mit aufgeführt ist (Hausnummern rechts und links neben Ihnen). Hier hilft es, wenn Sie einen Katasterauszug/Lageplan mitsenden, falls Sie die Adresse nachtragen lassen wollen. Bitte senden Sie eine E-Mail an: anschluss@dgw-gmbh.net. Bitte denke Sie an alle Angaben: Anschrift für den Hausanschluss und Ihre Kontaktdaten.
  2. Es handelt sich um eine Hinterbebauung oder Sackgassenlage, die bei der Erstbefahrung nicht mit aufgenommen worden ist. Prüfen Sie bitte auch hier, ob der Nachbar nebenan mit aufgeführt ist. Gibt es eventuell keine Grundstücksteilung für das Grundstück, auf dem mehrere Einheiten stehen und somit kein Katastereintrag für diese Einheit?
    Auch hier bitten wir um einen Katasterauszug/ Lageplan (am besten mit Bild) und die vollständigen Angaben in einer E-Mail an anschluss@dgw-gmbh.net
  3. Das Ausbaugebiet wird im ersten Schritt nur als Stadtteil, Ortsteil, Gemeinde etc. grob benannt. Die genauen planerischen Grenzen zeigen wir nicht auf. Daher kann es durchaus sein, dass Sie, wenn Sie etwas außerhalb wohnen oder eine lange Auffahrt/ Zufahrt besitzen, nicht im Ausbaugebiet geplant worden sind. Prüfen Sie gerne, ob wir Ihre Nachbarn / Adressen im Umkreis mit versorgen, ansonsten können Sie davon ausgehen, dass das betreffende Grundstück leider nicht mit ausgebaut wird.

 

Bitte prüfen Sie auf der Website der DGA, ob Ihre Adresse zum Ausbaugebiet gehört: Falls ja, können Sie dort Ihre Unterlagen (GEE und Vertrag) einreichen.   

Hier liegt uns Ihre GEE oder ein Servicevertrag wahrscheinlich nicht vor. Bitte reichen Sie beides erneut ein. 

Das kommt ganz drauf an und muss im Einzelfall geklärt werden. Wichtig ist: Der Neubau muss bereits bei der Verlegung stehen und Anschlussräume vorhanden sein. Zudem muss das Grundstück in unserer Datenbank und im Katasteramt bereits bekannt sein und somit buchbar. Ein unbebautes oder ein im Rohbau befindliches Gebäude kann nicht angeschlossen werden. Dieses muss später als Nachverdichtung beauftragt und angeschlossen werden. Wir bitten alle Kunden, die sich im Bau befinden, uns entsprechend auch die Anzahl der Wohneinheiten/Geschäftseinheiten mitzuteilen.

Die Deutsche Giga Access GmbH plant, baut und betreibt die Infrastruktur der Glasfasernetze zusammen mit ihrer Tochter Deutsche Giga West GmbH (DGW)

Die DGA bietet die Netzinfrastruktur als Open Access Modell an, das heißt, wir gewähren Internet-Dienste-Anbietern Zugang zu unserem Netz. Über diesen Kooperationspartner können Sie Ihr Internet-Produkt buchen. Nach Abschluss der Ausbauphase haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern.

Wir bieten unser Netz als Open-Access-fähiges Netz an, somit können sich theoretisch alle bekannten Provider auf unser Netz einmieten und somit Ihre Produkte anbieten. Die Erstvermarktung wird allerdings mit und durch einem Kooperationspartner ausgeführt. Später kann es durchaus sein, dass sich weitere Provider auf das Netz schalten möchten und entsprechend Ihre Produkte anbieten. Informationen zu den Kooperationspartnern finden Sie unter Ausbaugebiete

Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zu den Ausbaugebieten, mit welchem Kooperationspartnern für Internet-Dienste wir in einem bestimmten Gebiet zusammenarbeiten. Der Kundenservice ist jeweils zu kontaktieren über die Seite der Kooperationspartner. Wir, die DGA, können keine Beratung zu den Produkten (Internet/ Telefonie oder ähnliches) geben. 

Dies ist abhängig von Ihrer jetzigen und zukünftigen Nutzung des Internets. Informationen zu den Internet-Produkten finden Sie auf der Website unseres Kooperationspartners. Informationen zur Installation finden Sie auf der Website der DGA.

Der Kooperationspartner in Ihrem Wohnort vermarktet die Internet-Produkt während des Ausbaus. Während der Ausbauphase kann bei keinem anderen Internet-Anbieter ein Tarif auf der Glasfaserinfrastruktur der DGA  gebucht werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website unter Ausbaugebiete über unseren Vermarktungspartner und die von ihm angebotenen Produkte.

Bitte kündigen Sie nicht voreilig! Die Kündigung wäre an Ihren Serviceprovider in Ihrem Wohnort zu richten. 

Wenn Ihre Adresse nicht in den Ausbauadressen enthalten ist, gehen Sie bitte per Mail über

anschluss@dga-gmbh.net auf die DGA zu. Diese entscheiden ob ein Anschluss  erstellt werden kann.

Ja, bitte reichen Sie den Servicevertrag über ein Internet-Produkt und die GEE (Gestattungsvereinbarung) rechtzeitig ein, um von einem kostenlosen Hausanschluss (bis zu einer Anschlusslänge von 30 Metern) zu profitieren.

Sollte der Vermieter / Gebäudeeigentümer bisher keinen Hausanschluss beauftrag haben, so können Sie Ihn Ihrerseits ansprechen.

Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen angemessen schnellen Internetzugang. Sprechen Sie daher mit Ihrem Vermieter und zeigen Sie auf, warum Sie als Mieter Glasfaser-Internet benötigen und in welchem Zeitraum Sie einen kostenlosen Hausanschluss bestellen können.

Wohnt der Vermieter an einem anderen Ort, ist er eventuell noch nicht informiert, dass ein Ausbau stattfindet.


Wichtig: Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten wird der Anschluss gebaut, wenn sich 25% der Bewohnerinnen und Bewohner für einen Dienstevertrag (Internet) entscheiden. Ist dies der Fall, ist der Anschluss und die Inhouse Verkabelung kostenfrei.