Im Überblick
Info und Downloads
Glasfaser-Hausanschlüsse sind über die Diensteanbieter -Websiten buchbar
Voraussetzung für einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss* für Ein- und Zweifamilienhäuser ist der Abschluss eines Glasfaser-Internetvertrags beim Kooperationspartner (Diensteanbieter) in der Vorvermarktungsphase an der angefragten Anschlussstelle (Adresse).
Die genauen Vermarktungskooperationen, Konditionen und Daten entnehmen Sie bitte aus den Angaben in den Ausbaugebieten, unserer Preisliste und auf der Seite des Kooperationspartners/ Diensteanbieters.
Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten gelten andere Bedingungen und Voraussetzungen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern werden separat angesprochen und über die Bedingungen und Möglichkeiten informiert, können aber auch über die Seiten der Kooperationspartner (Diensteanbieter) den Hausanschluss und ein Produkt abschließen.
Sollten Sie als Eigentümer das Gebäude nicht selbst bewohnen und somit keinen Internetvertrag bei unserem Kooperationspartner abschließen wollen, können Sie uns gerne zur Bestellung eines Hausanschlusses anschreiben.
Sie können den Hausanschluss nur als Eigentümer beauftragen. Als Mieter werden Sie sich bitte an Ihren Eigentümer, dass er einen entsprechenden Auftrag über die Seiten des Kooperationspartners abschließt.
* Bis zu 30 Metern von der Grundstücksgrenze.
Eigentümer Informationen für Häuser mit max. 2 Wohneinheiten
(Ein- und Zweifamilienhäuser)
Am besten schauen Sie direkt unter den Ausbaugebieten nach, um über die Website unseres Kooperationspartners einen Hausanschluss und einen Glasfaser-Internetvertrag zu buchen. Sollte es notwendig sein, können Sie mit diesem Auftrag in Papierform auch einen Hausanschluss bei uns beauftragen bzw. diesen zusammen mit dem Dienstvertrag bei unserem Kooperationspartner abgeben.
Eigentümer Informationen für Mehrfamilienhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten
Am besten schauen Sie direkt in den Ausbaugebieten nach, um den Hausanschluss direkt online über die Website unseres Kooperationspartners zu buchen. Sie werden in der Vermarktungsphase auch über ein Team direkt für die Erteilung von Hausanschlüssen für Mehrfamilienhäuser angesprochen. Sollte es notwendig sein, können Sie mit diesem Auftrag in Papierform auch einen Hausanschluss bei uns beauftragen bzw. diesen zusammen mit dem Dienstevertrag bei unserem Kooperationspartner abgeben.
Leistungen | Hausanschluss für EFH / ZFH (max. 2 Wohneinheiten) | Hausanschluss für MFH (ab 3 Wohneinheiten) |
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Einholung von etwaigen Baugenehmigungen für die Verlegung der Glasfaserleitungen bis zur Grundstücksgrenze | ||
Verlegung der Verkabelung auf dem Grundstück (unterirdisch) von der Grundstücksgrenze bis zur Hauswand | ||
Die Hauseinführung (Bohrloch) und die Montage des Glasfaser-Abschlusspunktes (GF-AP) werden ausgeführt | ||
Im Hausanschlussraum wird neben dem Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-AP) der Medienkonverter (ONT) installiert | ||
Die Verkabelung bis in jede Wohneinheit wird vorbereitet Voraussetzung: 25% der Wohneinheiten schließen einen Servicevertrag ab | ||
In jeder Wohneinheit wird eine Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (GF-TA) und ein Medienkonverter (ONT) installiert Voraussetzung: 25% der Wohneinheiten schließen einen Servicevertrag ab und der Eigentümer stimmt dem Einbau zu. |
weitere Dokumente
Checkliste für den Tag der Tiefbauarbeiten zur Herstellung des
Glasfaser-Hausanschluss
- Der Weg von der Grundstücksgrenze bis zum Hausanschluss(raum) ist für das Leerrohr frei
- Eventuelle Deko-Objekte, die beschädigt werden könnten, sind weggeräumt (Blumentöpfe, etc.)
- Der Tiefbauer sollte bereits in der Besprechnung auf Sonderungen oder unterirdische Leitungen hingewiesen werden
Checkliste für den Tag der Installation des Glasfaser-Hausanschluss
- Ausreichend Platz (ca. 40 x 40 cm) für die Hausanschlussbox und einen Medienkonverter an der Wand
- Steckdose 230 V / 16 A für den Medienkonverter
- Steckdose 230 V / 16 A für den Router (z.B.FritzBox) im Hausanschlussraum oder am Wunschort
- Ausreichende Beleuchtung und einen freien Zugang für den Techniker
- Das Netzwerkkabel vom Hausanschluss bis zum Router wurde vorbereitet/ vom Kunden verlegt
Wie funktioniert der Hausanschluss ?
Endgeräte für Glasfaser
FAQ
Allgemein
Hausanschluss
Ausbaugebiet & Status
Internetdienst
Mieter & Vermieter
Glasfaser hat viele Vorteile im Vergleich zu anderen Übertragungsmedien.
Zum einen ist die Glasfasertechnik weniger störanfällig und bietet eine stabil und konstante Leistung, egal welcher Abstand zwischen dem Netzverteiler und dem Haus besteht und ob der Nachbarn gerade surft oder nicht. Darüber hinaus bieten Glasfaser unbegrenzte Leistungsfähigkeit, da Übertragungsraten mit Terrabit-Geschwindigkeiten möglich gemacht werden.
Außerdem sind Glasfaser-Leitungen nicht so anfällig, können problemlos unterirdisch verlegt werden und sind weniger wartungsintensiv wie Kupferleitungen. In manchen Gebieten werden daher Kupferleitungen bereits zurück gebaut und das Angebot reduziert. In einigen Neubaugebieten verlegt die Dt. Telekom z.B. schon keine Kupferleitungen mehr.
Viele Informationen finden Sie bereits auf unserer Seite bzw. auf den Seiten des Kooperationspartners, der in der Region die Dienste (Internet & Telefonie) anbieten.
In den meisten Regionen findet vorrangig ein Online Vertrieb statt. In Baden-Württemberg werden aber insbesondere im Tür zu Tür Vertrieb die Bürger:innen durch den Vermarktungspartner (2Locate) angesprochen. Diese arbeiten im Auftrag der GVG/ teranet.
Unterstützt werden die direkten Ansprachen durch Informationsveranstaltungen. Die Daten lassen sich in unseren Ausbaugebieten nachlesen. Dies beinhaltet oft Informationsveranstaltungen via Online Teilnahme statt und sind später abrufbar via Video. Selektiv findet auch ein Vor-Ort Vertrieb statt und Vertriebler sind in den Straßen unterwegs oder in einem Vertriebsbüro/Bulli anzutreffen.
Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten gibt es eine direkte Ansprache mit entsprechende Ansprechpartner. Hier gilt es neben dem Anschluss des Hauses ans Netz auch die Inhouse-Verkabelung zu besprechen. Dieses komplexe Thema wird daher in direkten Gesprächen verdeutlicht.
Netzbetreiber: Ein Netzbetreiber ist das Unternehmen, dass die Glasfasernetze betreibt, um die Verbraucher mit dem schnellen Internet zu versorgen. Die Deutsche Giga Access ist ein Netzbetreiber mit dem Fokus auf „Open Access“. Das bedeutet, dass dieses Netz von jedem interessierten Diensteanbieter genutzt werden kann.
Diensteanbieter: Diensteanbieter oder auch Provider, ist im Bezug auf Internetdienste das Unternehmen, dass die Internetprodukt anbietet und versorgt die Endkunden mit dem gebuchten Glasfaser-Produkt. Zu den Internet-Providern gehörten zum Bespiel: 1&1, teranet, E.ON Highspeed, Telekom oder Vodafone. Es gibt auch die Situation, dass Netzbetreiber und Diensteanbieter ein und das selbe Unternehmen sind. Im Ausbau von der Deutschen Giga Access ist dies aber nicht der Fall. Die DGA ist kein Diensteanbieter.
Vermarktungspartner: Für die Ansprache der Bewohner in einem zukünftigen Glasfaser-Ausbaugebiet setzt die Deutsche Giga Access, aber auch die Diensteanbieter auf die Hilfe von Vermarktungspartner. Diese unterstützen bei der Ansprache, Vertrieb und dem Abschluss von Glasfaser-Hausanschlüssen und Diensteverträgen (Internetvertrag).
Generalunternehmer (GU): Ein Generalunternehmer übernimmt bei einem Glasfaser-Ausbauprojekt die Hauptaufgabe und damit die Hauptverantwortung für die auszuführenden Arbeiten im Tiefbau.
Generalunternehmen, die von der Deutschen Giga Access eingesetzt werden, gehören oftmals, wie auch die DGA, zum Portfolio der Deutschen Beteiligung AG. Der Tiefbau ist momentan eines der Ressourcen, die für den Glasfaserausbau, sehr gegrenzt zur Verfügung steht. Die enge Verbundenheit mit den GU, lässt es zu, dass die Ressourcenplanung und Verfügbarkeit für die DGA Projekte oftmals vorrangig bedient werden können.
Das Netz wird von der Deutschen Giga Access finanziert, geplant und gebaut und verbleibt daher im Eigentum der Deutschen Giga Access. Diese unterirdische Infrastruktur wird von der DGA gewartet und instandgehalten. Daher gehört das Netz der DGA und hat keine Nutzungsfrist.
Die DGA plant, finanziert und baut das Glasfaser-Netz, welches Wholesalefähig ist und somit von unterschiedlichen Anbietern (Diensteanbietern oder auch Providern) angemietet wird, um den Kunden (Nutzern des Internets) in der Region die Nutzung des schnellen Internets zu ermöglichen.
Die Deutsche Giga Access hat daher kein direktes Endkundengeschäft mit Internetverträgen. Über die Vertragslaufzeit und Inhalte (Produkte) entscheiden die Anbieter mit denen die DGA zusammenarbeitet. Das „einzige“ Produkt, dass die DGA anbietet ist der Hausanschluss selbst. Also die Tiefbau und Montagearbeiten, damit das Glasfaser-Kabel bis ins Haus verlegt wird. Die „Aktivierung“ der Kunden findet aber durch den Anbieter statt.
Da wir in vielen Regionen in Deutschland tätig sind und wir die Projekte in unserem Unternehmen entsprechen aufteilen, gibt es neben der DGA auch Schwesterfirmierungen. Diese haben den selben Auftrag wie die DGA, können aber leichte Abänderungen im Namen haben.
Ein Hausanschluss kann nur von seinem Eigentümer:in beauftragt werden. Sollte der Eigentümer:in mit einer Hausverwaltung zusammenarbeiten, so kann dies auch die Hausverwaltung mit entsprechender Vollmacht beauftragen.
In einer Eigentümergemeinschaft sollte ein/e Vertreter:in den Hauanschluss mit entsprechender Vollmacht beauftragen.
Mieter:innen können keinen Hausanschluss und die damit verbundene Gestattungsvereinbarung abgeben. Mieter:innen sollten sich daher immer mit Ihrem Vermieter:in / Eigentümer:in in Verbindung setzen, um diese über den Ausbau in der Region zu informieren und für eine Anbindung an das Netz zu begeistern.
Hier sparen wir uns viel Text und verweisen auf die Videos auf dieser Seite:
„Wie funktioniert der Hausanschluss“ und „Endgeräte für Glasfaser“.
Bei einer nötigen Neuverkabelung im Haus können Sie natürlich auch Ihren Elektriker ansprechen.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zur Herstellung des Glasfaser-Anschlusses findet sich hier.
Auch hier wird zwischen Ein- und Zweifamilienhausanschluss und einem Anschluss eines Mehrfamilienhauses (ab 3 WE) unterschieden.
Vorweg kann aber bereits gesagt werden: Es wird der effizienteste Weg ins Haus zusammen mit dem Eigentümer besprochen.
Inhouse-Installationen werden nur nach Beauftragung und einer bestimmten Quote (25% der Bewohner müssen ein Vertrag mit dem Diensteanbieter abgeschlossen haben) vorgenommen. Vorerst nur bei MFH.
Es gibt verschiedene Gründe warum ein Anschluss kostenpflichtig ist.
Eine Möglichkeit ist, dass die Vorvermarktungsphase vorbei ist und nur in dieser Phase (festgelegter Vermarktungszeitraum) ist der Hausanschluss kostenfrei. In der Bauvermarktung gibt es keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Hausanschluss, da mit Beginn der Bauarbeiten in dem Gebiet (es beginnt bereits mit der Vorbereitung der Verteilerstationen) es keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Hausanschluss gibt.
Eine andere Möglichkeit, warum der Hausanschluss kostenpflichtig ist, ist die Distanz zwischen der Trasse und Ihrem Hausanschluss. Hier werden spricht man von der Berechnung der Mehrmeter. Dabei ist nicht allein die Länge von der Grundstücksgrenze und dem Gebäude entscheidend. Die Kosten für die Mehrmeter werden in einem individuellen Kostenvoranschlag mitgeteilt und sind nicht zu Verwechseln mit den Kosten für den Glasfaser-Hausanschluss.
Die Vertragsbestätigung zeigt bereits die von uns berücksichtigten Mehrkosten aus und daher wird es hier höchstwahrscheinlich zu keiner Überraschung kommen. Sollten sich wider erwarten doch Kosten durch Umstände im Bau/ Zugang/ Wunsch des Kunden auftun, so müssen diese wie angegeben in dem Auftrag akzeptiert werden.
Wenn es um die Einschätzung zum Installationsaufwand im Gebäude geht, so sollte sich der Kunde/ Eigentümer im Vorhinein ein Kostenvorschlag bzw. mit seinem Elektriker auseinandersetzen um die Kosten abzuschätzen.
Bei einem Mehrfamilienhaus nehmen wir die Inhouse-Verkabelung zwar vor, trotzdem kann es zu Kosten kommen, um die Glasfaser durch Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus) in die einzelnen Wohnungen zu führen. Auch hier sollte sich der Eigentümer vor Unterschrift auf dem Auftrag über die Kosten informieren. Sollte bei der Begehung sich herausstellen, dass die Zuwegungen und der Vorschlag zu kostenintensiv werden, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Wie bereits beschrieben unter der Frage nach dem Netzbetreiber, Diensteanbieter…etc, gibt es viele Akteure um den Glasfaser-Hausanschluss zu realisieren.
Zum einen spielen die Fachkenntnisse und Expertisen eine Rolle, warum ein solches Projekt von unterschiedlichen Firmen ausgeführt wird und zum andere auch wirtschaftliche. Daher kommt es im Markt oftmals vor, dass es bei großen Infrastrukturprojekten Kooperationen von Netzbetreibern und Diensteanbietern gibt. Im Strom- oder Gasnetz, kennen die meisten Kunden dies auch.
Folgende Hardware kann selbst gekauft werden und /oder bei unserem Kooperationspartner bestellt werden: Router.
Die weitere Hardware wird von uns innerhalb des Hausanschlusses bereitgestellt und umfasst: Glasfaser-Abschlusspunkt (Gf-AP), Glasfaser-Teilnehmerdose (Gf-TA) und Medienkonverter (ONT).
Sie finden Angaben zu den Terminen unter der Rubrik: Ausbaugebiete und auf der jeweiligen Seite des Kooperationspartners. Angaben zu einzelnen Straßenzügen und Aktivierungen der Anschlüsse können wir nicht leisten. Sie werden entsprechend frühzeitig von dem Kooperationspartner (Internet-Provider/ Diensteanbieter) informiert. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Kundennummer entsprechend an den Service des Diensteanbieters.
Das ist möglich, wenngleich mit Kosten verbunden. Ein Hausanschluss ohne die Buchung eines Internet-Produktes führt nicht garantiert zu einem Ausbau. Hier kann es sein, dass wir den Ausbau hinten anstellen oder erst zu einem späteren Zeitpunkt diesen ausbauen.
Das Ihre Adresse nicht auffindbar ist, kann folgenden Grund haben:
1. Es handelt sich um ein Neubau, der bisher nicht in der Adresskulisse berücksichtig worden ist. Prüfen Sie, ob der Nachbar nebenan mit aufgeführt ist (Hausnummern rechts und links neben Ihnen). Hier hilft es, dass Sie ein Grundbuchauszug mit senden, falls Sie die Adresse nachtragen lassen wollen. Bitte senden Sie eine E-Mail an: anschluss@dgw-gmbh.net zu schicken. Bitte denke Sie an alle Angaben: Anschrift für den Hausanschluss und Ihre Kontaktdaten.
2. Es handelt sich um eine Hinterbebauung oder Sackgassenlage, die bei der Erstbefahrung nicht mit aufgenommen worden ist. Prüfen Sie, ob der Nachbar nebenan mit aufgeführt ist (Hausnummern rechts und links neben Ihnen). Gibt es eventuell keine Grundstücksteilung für das Grundstück auf dem mehrere Einheiten stehen und somit kein Katastereintrag für diese Einheit?
Auch hier bitten wir um einen Grundbuchauszug, Flurstücknennung (am besten mit Bild) und den vollständigen Angaben eine E-Mail anschluss@dgw-gmbh.net
3. Das Ausbaugebiet wird im ersten Schritt nur als Stadtteil, Ortsteil, Gemeinde etc. grob benannt. Die genauen planerischen Grenzen zeigen wir nicht auf. Daher kann es durchaus sein, dass Sie, wenn Sie etwas außerhalb oder mit einer langen Auffahrt/ Zufahrt nicht im Ausbaugebiet geplant worden sind. Prüfen Sie gerne, ob wir Ihre Nachbarn / Adressen im Umkreis mit versorgen, ansonsten können Sie davon ausgehen, dass Sie leider nicht mit ausgebaut werden.
Das kommt ganz drauf an und muss im Einzelfall geklärt werden. Wichtig ist: Der Neubau muss bereits bei der Verlegung stehen und Anschlussräume vorhanden sein. Zudem muss das Grundstück in unserer Datenbank und im Katasteramt bereits bekannt sein und somit buchbar. Ein unbebautes oder ein im Rohbau befindliches Gebäude kann nicht angeschlossen werden. Dieses muss später als Nachverdichtung beauftragt und angeschlossen werden. Wir bitten alle Kunden, die sich im Bau befinden uns entsprechend auch die Anzahl der Wohneinheiten/Geschäftseinheiten mitzuteilen.
Wir bieten unser Netz als Open-Access-fähiges Netz an und somit können sich theoretisch alle bekannten Provider auf unser Netz einmieten und somit Ihre Produkte anbieten. Die Erstvermarktung wird meist mit und durch einem Kooperationspartner (Provider) ausgeführt. Später kann es durchaus sein, dass sich weitere Provider auf das Netz schalten möchten und entsprechend Ihre Produkte anbieten. Informationen zu den Kooperationspartnern finden Sie unter unseren Ausbaugebieten.
Bitte informieren Sie sich auf unseren Seiten zu den Ausbaugebieten mit welchem Kooperationspartnern für Internet-Dienste wir in einem bestimmten Gebiet zusammenarbeiten. Der Kundenservice ist jeweils zu kontaktieren über die Seite der Kooperationspartner. Wir, die DGA, können keine Beratung zu den Produkten (Internet/ Telefonie oder ähnliches) geben.
Ein Gebiet, dass durch die DGA ausgebaut wird, wird normalerweise mit einem Kooperationspartner vermarktet, um die notwendige Vorvermarktungsquote zu erreichen. Es kann aber auch vorkommen, dass wir weitere Partner das offene Netz der DGA anbieten und somit weitere Angebote (Internetangebote / Dienste) über unsere Glasfasernetz als Kooperationspartner angeboten werden. Die Partner für ein Gebiet werden unter dem jeweiligen Ausbaugebiet von uns genannt. Die Produkte der Kooperationspartner können sich unterscheiden.
Wichtig zu wissen: Nur Kooperationspartner, die unser Netz für Ihre Produkte mieten möchten, können auch Produkte anbieten. Allgemein ist unser Netz für alle Anbieter im Markt mietbar. (Open Access-fähiges Netz)
In diesem Fall prüfen Sie bitte beim jetzigen Anbieter, ob und wann er das Gebiet mit Glasfaser erschließen möchte und ob Sie einen Vertrag und Gestattungsvereinbarung über die Anschlussart FTTH geschlossen haben.
Sollten Sie einen Vertrag mit einem Anbieter über eine andere Anschlussart (DSL, VDSL, Kabel) geschlossen haben, so raten wir Ihnen sich zusätzlich für einen FTTH Anschluss (Glasfaser bis ins Haus) zu entscheiden, damit Sie vom schnellen Internet via Glasfaser langfristig profitieren können. Ein Anschluss mit Glasfaser ist zudem ein wertsteigender Faktor für eine Immobilie.
Sollte der Vermieter / Gebäudeeigentümer bisher keinen Hausanschluss beauftrag haben, so können Sie Ihrerseits versuchen Ihn zu motivieren. Insbesondere in sogenannten unterversorgten Gebieten besteht für Mieter ein Recht auf schnelles Internet. Sprechen Sie daher mit Ihrem Vermieter und zeigen Sie auf, warum Sie als Mieter Glasfaser-Internet benötigen.
Wohnt der Vermieter an einem anderen Ort, hat er vlt noch nicht einmal mitbekommen, dass ein Ausbau stattfindet.
Wichtig: Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten ist der Anschluss und die Inhouse Verkabelung kostenfrei, wenn 25% der Bewohner:innen sich für einen Dienstevertrag (Internet) entscheiden. Auch nur dann wird in der ersten Ausbauphase das Haus auch angeschlossen.
Wir definieren ein Haus als Mehrfamilienhaus ab mindestens 3 Wohneinheiten. In einem MFH müssen mind. 25% der Bewohner:innen einen Dienstevertrag bei unserem Kooperationspartner abschließen, damit wir den Hausanschluss und eine beauftragte Inhouse-Verkabelung kostenfrei vornehmen. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, dass die Beauftragung innerhalb der Vorvermarktung bzw. Bauvermarktung geschieht. Aufträge in der Nachverdichtung ist immer kostenpflichtig.
In der sogenannten Vorvermarktungsphase (zeitlich begrenzter Zeitraum -weiter Info zu den Daten unter Ausbaugebiete) sind Hausanschlüsse bis zu 30 Metern ab der Grundstücksgrenze kostenlos.
Dies gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei Mehrfamilienhäuser gilt die Regel der Vermarktung von 25% der Bewohner:innen und es gibt keine zusätzlichen Kosten für Mehrmeter.
Ab 31 Metern wird ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.
In Stichstraßen oder Ausläufern von Straßen kann die Meterangabe von der Grundstücksgrenze auch differenziert betrachtet werden. Hier gilt die Entfernung bis zur Trasse als Maßstab. Diese Angaben werden durch Befahrungen von uns vorgenommen.
Für den Mieter entstehen keine direkten Kosten für den Hausanschluss. Für den Internetdienst beim Provider wird natürlich eine monatliche Gebühr fällig, damit das Internet in Glasfaserqualität genutzt werden kann.
Für den Vermieter können Kosten für die Inhouse-Verkabelung entstehen.
Zudem können Kosten für Mehrmeter (bei Ein-und Zweifamilienhäuser) entstehen. Inwiefern und ob der Vermieter diese Kosten an die Mieter weitergibt, gilt es zu erfragen.
Man muss unterscheiden. Handelt es sich, um ein:
- Ein- und Zweifamilienhaus: Hier können Kosten entstehen, wenn man sich nach der Vorvermarktungsphase erst entscheidet. Zudem werden Mehrmeter berechnet, sollte der Hausanschluss mehr als 30 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt liegen. Bitte lesen Sie hierzu auch die Angaben in „Ist der Ausbau zu 100% kostenlos“.
- Mehrfamilienhäuser ab mindestens 3 Einheiten. Hier entstehen keine Kosten, auch nicht für Mehrmeter. Aber auch hier gibt es bestimmte Vorgaben: Ausgebaut wird nur, wenn mindestens 25% der Bewohner:innen einen Dienstevertrag bei unserem Koopertionspartner bestellen. Für den Anschluss und auch die Inhouse-Verkabelung bis in jede Wohnung entstehen keine direkten Kosten durch die DGW. Wenngleich der Eigentümer eventuelle Vorbereitungen durch ein Elektriker im Haus vornehmen muss, damit die Installation stattfinden kann. Hierfür können Kosten entstehen.
Sie haben hier zwei Möglichkeiten:
- Sie buchen bei uns den Hausanschluss direkt und kontaktieren uns via E-Mail an anschluss@dgw-gmbh.net und akzeptieren die Kosten von 1495 EUR plus eventueller Kosten für Mehrmeter.
- Sie buchen als Vermieter ein Vertrag bei dem Dienstanbieter und lassen diesen auf die Adresse laufen. Wie und ob Sie diesen nutzen ist Ihnen überlassen.